Hochschulrat

Hochschulrat

Dem Hochschulrat gehören neun Mitglieder an (§ 12 Absatz 1 Grundordnung der BHH). Von diesen wurden jeweils vier Mitglieder vom Hochschulsenat der BHH und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt. Das neunte Mitglied wurde von den acht Mitgliedern des Hochschulrats bestimmt. Die Aufgaben des Hochschulrats ergeben sich aus § 84 des Hamburgischen Hochschulgesetzes.

Die derzeitigen Mitglieder des Hochschulrats sind:
  • Vorsitzender: Prof. Dr. Konrad Wolf (Rektor der Hochschule Bremen und Wissenschafts- und Kulturminister a.D., Rheinland-Pfalz)
  • Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Manuela Rousseau (Kuratoriumsmitglied Beiersdorf AG)
  • Stephanie Anders (Referentin für Bildungspolitik, Handwerkskammer Hamburg)
  • Cedric Pegelow (Gewerkschaftssekretär Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ver.di)
  • André Goldenbaum (Vorstandsmitglied der Unternehmervereinigung Nord, UV Nord)
  • Armin Grams (Geschäftsführer, Handelskammer Hamburg)
  • Prof. Dr. Uwe Schaumann (Professor für Allgemeine BWL, insb. Personalmanagement und Personalentwicklung in KMU, BHH)
  • Dr. Yvonne Scupin (Kooperationsmanagement Berufsschulen, BHH)
  • Prof. Dr. Désirée Ladwig (Professorin für Allgemeine BWL, Human Resource Management, International Management, Gender- und Diversity-Forschung, TH Lübeck)

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung kann eine Vertretung als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht zu den Sitzungen entsenden.

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